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   BGH, 22.12.1993 - 2 StR 664/93   

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https://dejure.org/1993,3373
BGH, 22.12.1993 - 2 StR 664/93 (https://dejure.org/1993,3373)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1993 - 2 StR 664/93 (https://dejure.org/1993,3373)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1993 - 2 StR 664/93 (https://dejure.org/1993,3373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an strafbefreienden Rücktritt vom Versuch - Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten und fehlgeschlagenen Versuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 22, 23, 24
    Versuch: Abgrenzung zwischen beendetem, unbeendetem und fehlgeschlagenen Versuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 181
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.07.1993 - 1 StR 337/93

    Voraussetzungen des Vorliegens eines fehlgeschlagenen Versuchs - Möglichkeit des

    Auszug aus BGH, 22.12.1993 - 2 StR 664/93
    Dabei ist maßgebliche Beurteilungsgrundlage nicht die objektive Sachlage, sondern die Vorstellung des Täters hiervon; die äußeren Gegebenheiten sind allerdings insoweit von Bedeutung, als sie Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters ermöglichen (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Freiwilligkeit 22 m.w.N.).
  • BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94

    Rücktritt - Freiwilligkeit - Unbeendeter Versuch - Vergewaltigung -

    Es hätte ausgeschlossen werden müssen, daß der Angeklagte von der Tatvollendung Abstand genommen hat, obwohl er nach seiner subjektiven Vorstellung weder durch eine äußere Zwangslage gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden war, die Tat zu vollenden (vgl. BGHSt 35, 184, 186 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21, 22, 23 m.w.N.; BGH StV 1994, 181; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1994 - 3 StR 183/94).
  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 183/94

    Versuch - Totschlag - Lebensgefährliche Verletzungen

    Maßgebliche Beurteilungsgrundlage ist seine subjektive Vorstellung hiervon, wobei die äußeren Gegebenheiten insoweit von Bedeutung sind, als sie Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters ermöglichen (vgl. BGHSt 35, 90, 95 und 184, 187; BGH StV 1994, 181).
  • BGH, 22.11.1995 - 2 StR 586/95

    Strafbefreiender Rücktritt - Zeitpunkt des Versuchsabbruchs

    Für die Frage eines strafbefreienden Rücktritts ist allein maßgebend, ob der Angeklagte im Zeitpunkt des Versuchsabbruchs die Vollendung der Tat - wenn auch mit anderen Mitteln - noch für möglich hielt (BGHSt 39, 221, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch fehlgeschlagener 5 m.w.N.; Freiwilligkeit 22; BGH StV 1994, 181; Beschl. des Senats vom 9. August 1995 - 2 StR 361/95, der einen gleichgelagerten Fall betrifft).
  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 591/94

    Fehlgeschlagener Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatvollendung - Körperverletzung

    Maßgebliche Beurteilungsgrundlage ist dabei die subjektive Vorstellung des Angeklagten, wobei die äußeren Gegebenheiten insoweit von Bedeutung sind, als sie Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters ermöglichen (BGHSt 35, 90, 95 und 184, 187; BGH StV 1994, 181; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1994 - 3 StR 183/94).
  • BGH, 07.04.1995 - 2 StR 132/95

    Versuch - Strafbefreiender Rücktritt - Freiwilligkeit - Äußerer Zwang - Innerer

    Der bisher festgestellte Sachverhalt läßt in beiden Fällen offen, ob er von der Tatvollendung Abstand genommen hat, obwohl er nach seiner subjektiven Vorstellung weder durch eine äußere Zwangslage gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden war, die Tat zu vollenden (vgl. BGHSt 35, 90, 95 und 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21 bis 23 m.w.N.; BGH StV 1994, 181;Beschl. des Senats vom 20. Januar 1995 - 2 StR 715/94).
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